Schullogo

Louis-Braille-Schule

Staatliche Förderschule für Blinde und Sehbehinderte mit überregionalem Förderzentrum Sehen

Über die Frühberatung

Wer hat Anspruch auf Beratung?

Kinder von der Geburt bis zur Einschulung, die sehbehindert oder blind sind bzw. Probleme in der visuellen Wahrnehmungsverarbeitung haben.

Wie oft findet die Beratung statt?

Wir besuchen die Familien in einem jeweils mit ihnen abgesprochenen individuellen Rhythmus zu Hause und/oder in der Kindertagesstätte.

Was tun wir?

  • Erklärung des augenärztlichen Befundes und der möglicherweise auftretenden Auswirkungen der Sehbeeinträchtigung auf die Entwicklung des Kindes
  • Diagnostik des funktionalen Sehens
  • Beobachtung und Beurteilung der allgemeinen und der visuellen Entwicklung
  • Förderung der individuell relevanten Entwicklungs- und Wahrnehmungsbereiche
  • Anregungen für die spielerische Förderung der Sehentwicklung sowie Unterstützung bei einer adäquaten Gestaltung der häuslichen Umgebung und des Alltags
  • Gezielte und intensive Schulung des noch vorhandenen visuellen Wahrnehmungsvermögens
  • Beratung in allen relevanten Fragen rund um die Sehschädigung
  • Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeuten, allgemeinen Frühförderstellen, Arbeitsstellen für Integration und Kindertagesstätten
  • Regelmäßige Elterntreffs zwecks Austausches mit anderen betroffenen Familien

Was kostet die Frühberatung?

Für die Eltern entstehen keine Kosten. Ein Rezept ist nicht erforderlich. Wir benötigen lediglich einen augenärztlichen Befund.

Kontakt zur Frühberatung?

Eine Kontaktaufnahme ist jederzeit (außerhalb der Schulferien) möglich unter der Telefonnummer 06881-928340.