Schullogo

Louis-Braille-Schule

Staatliche Förderschule für Blinde und Sehbehinderte mit überregionalem Förderzentrum Sehen

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

aufgrund der aktuellen Berichterstattung in den Medien besteht vielleicht Unsicherheit, ob das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in der Schule nach den Sommerferien verpflichtend sein wird. Daher werden im Folgenden die geltenden Vorgaben dargestellt, die sich dem Musterhygieneplan (07.08.2020) entnehmen lassen:

Maskentragepflicht in der Schule

Während des Unterrichts in den Klassen- und Kursräumen und im Rahmen der Freiwilligen Ganztagsschule, bei Besprechungen und Konferenzen sowie während der Pausen auf dem freien Schulgelände besteht grundsätzlich keine Verpflichtung zum Tragen einer MNB, eines MNS oder von Maske oder Visier.

Das Tragen einer MNB ist während des Unterrichtsbetriebs im Schulgebäude, d.h. vom Betreten des Schulgebäudes bis zum Tisch im Klassen- oder Kursraum, sowie generell in den Fluren, Gängen, Treppenhäusern, im Sanitärbereich, beim Pausenverkauf sowie in der Mensa, im Verwaltungsbereich und Lehrerzimmer (jeweils nicht am Tisch!) verpflichtend, soweit dem keine medizinischen Gründe entgegenstehen

Wenn eine MNB oder eine andere Maske aus medizinischen Gründen nicht getragen werden kann, sind andere geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen (z.B. Erweiterung des Abstandes wo immer möglich).

Das Risiko, eine andere Person über eine Tröpfcheninfektion in geschlossen Gebäudeteilen anzustecken, kann durch das Tragen einer MNB oder einer textilen Barriere im Sinne einer MNB (sogenannte community masks oder Behelfsmasken, z. B. Textilmasken aus Baumwolle) verringert werden (Fremdschutz). Insofern ist das Tragen einer MNB, eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS), einer FFP2-Maske (ohne Ventil) oder eines Visiers in der Schule, auch in den Klassen- und Kursräumen, grundsätzlich erlaubt und kann nicht untersagt werden.

(MBK 07.08.2020; Musterhygieneplan 07.08.2020)

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