Schullogo

Louis-Braille-Schule

Staatliche Förderschule für Blinde und Sehbehinderte mit überregionalem Förderzentrum Sehen

Elterninformation zu den Rahmenvorgaben zum Schulbetrieb vom 16.12.2020 bis zum 10.01.2021

Datum: 14.12.2020

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, sehr geehrte Damen und Herren,

das laufende Schuljahr ist besonders durch die Corona-Pandemie stark geprägt. Die Schulen haben in den letzten Wochen und Monaten hervorragende Arbeit geleistet und alles dafür getan, dass der Präsenzunterricht stattfinden kann, um das Recht auf Bildung bestmöglich zu verwirklichen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu gewährleisten.

Es ist davon auszugehen, dass es an den Feiertagen und zum Jahreswechsel vermehrt zu Treffen und daher zu einem weiteren dramatischen Anstieg von Infektionen kommen kann.

Am 13.12.2020 haben die Ministerpräsidenten der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen mit Einschränkungen im öffentlichen und gesellschaftlichen Leben beschlossen.

Dabei sollen auch die Schulen ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung zur Eindämmung der Corona-Pandemie gerecht werden und den Schulbetrieb und somit die sozialen Kontakte soweit wie möglich reduzieren.

Für die saarländischen Schulen gelten dabei die folgenden Rahmenvorgaben:

Ab Mittwoch, dem 16.12.2020 wird die Präsenzpflicht an der Schule für alle Klassen und Kurse bis zum 10.01.2021 ausgesetzt. Das heißt, es findet für alle Schülerinnen und Schüler in der Regel kein Unterricht an der Schule sondern ein "Lernen von zuhause" statt.

Für einzelne Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 6 wird an den jeweiligen Schulstandorten am Vormittag ein angepasstes pädagogisches Angebot in Präsenzform vorgehalten. Dies ist im begründeten Einzelfall auch für Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 7 möglich. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, ihr Kind zuhause zu betreuen oder kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, der das Lernen von zuhause ermöglicht, können Sie ihr Kind bis spätestens Dienstag, den 15.12.2020 hierfür in der Schule anmelden.

Das FGTS Angebot besteht für die in der FGTS angemeldeten Schülerinnen und Schüler im bisherigen Umfang fort. Die Ferienbetreuung im Rahmen der Freiwilligen Ganztagsschule wird, sofern sie ohnehin im Schuljahresplan vom 21. bis 23.12.2020 vorgesehen war, wie geplant durchgeführt. Eine Rückmeldung der Erziehungsberechtigten zur Teilnahme an der FGTS und an der Ferienbetreuung soll bis zum 15.12.2020 erfolgen.

Die vorgenannten ab Mittwoch, dem 16.12.2020 zur Aussetzung der Präsenzpflicht dargestellten Regelungen gelten auch für die Gebundenen Ganztagsschulen. Das angepasste pädagogische Angebot der Schule findet am Vormittag statt. In der Mittagspause wird in der Regel eine warme Mittagsverpflegung angeboten. Im Anschluss an die Mittagspause erfolgen Freizeitangebote bis zum sonst geltenden regulären Ende des Schultags. Die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob und in welchem Umfang die Kinder an den vorgenannten Angeboten teilnehmen.

Im Präsenzangebot der Schule besteht für alle Schülerinnen und Schüler - auch für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule für die gesamte Verweildauer eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, wo kein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann.

Grundsätzlich gilt für die Schülerinnen und Schüler im "Lernen von zuhause" die Schulpflicht. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler während des letzten Präsenzunterrichts am 14. und 15.12.2020 Lernmaterialien für das häusliche Lernen erhalten. Die Lernmaterialien im "Lernen von zuhause" sollen sich für die Grundschulkinder vor allem auf die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht und für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I auf die Kernfächer Deutsch, Mathematik, Fremdsprache und die naturwissenschaftlichen und gesellschaftlichen Fächer konzentrieren. Für die jeweiligen Abschlussklassen sollen sich die Lernangebote auf die einzelnen Prüfungsfächer beziehen. Im "Lernen von zuhause" für die Sekundarstufe II orientieren sich die Lernmaterialien grundsätzlich nach dem Kurssystem gemäß der Stundentafel mit Schwerpunkt auf die Prüfungsvorbereitung. Ein vertiefendes Üben für die Abschlussprüfung mit Rückmeldungen durch die jeweiligen Lehrkräfte sollte im Fokus stehen.

Wichtig ist, dass das "Lernen von zuhause" durch die Lehrkräfte begleitet wird und die Erreichbarkeit der Schülerinnen und Schüler gewährleistet ist.

Zu erarbeitende neue Lerninhalte können nur nach angemessener Aufbereitung während des Präsenzunterrichts vor Ort ggf. Gegenstand einer Leistungsbewertung sein. Von bereits geplanten schriftlichen Arbeiten zwischen dem 16.12.2020 und dem 10.01.2021 wird abgesehen. Leistungsnachweise werden gegebenenfalls verschoben.

Gesonderte Regelungen zu den Abschlussprüfungen in diesem Schuljahr - insbesondere zur Verschiebung der Abiturprüfungen - geht den Schulen diese Woche noch zu.

Der Einsatz digitaler Medien zur aktiven Lernbegleitung ist gerade für die Abschlussklassen bzw. Abschlusskurse dringend empfohlen. Zur Sicherung der Arbeitsergebnisse kann die Videokonferenzfunktion der Online-Schule Saarland OSS als digitales Medium in Form einer Online-Sprechstunde angeboten werden. Darüber hinaus ist das Distanzlernen in Form eines digitalen Stundenplans mit Phasen des gemeinsamen Online-Lernens möglich.

Je nachdem wie sich das Infektionsgeschehen in den nächsten Wochen verändert, werden die Vorgaben für den Schulbetrieb angepasst. Selbstverständlich werden wir Sie so früh wie möglich im neuen Jahr über die weiteren Vorgaben für den Schulbetrieb ab dem 11.01.2021 informieren.

Mit den besten Grüßen und vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien dennoch frohe Feiertage und ein gutes neues Jahr.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Sven Görgen

(Förderschulrektor)

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