Schullogo

Louis-Braille-Schule

Staatliche Förderschule für Blinde und Sehbehinderte mit überregionalem Förderzentrum Sehen

Unter Berücksichtigung der aktuellen Situation und der Empfehlungen des RKI hat sich die saarländische Landesregierung auf Folgendes geeinigt:

Die zweimal wöchentlich stattfindenden seriellen Testungen sowie die anlassbezogenen Testungen an acht aufeinanderfolgenden Schultagen werden eingestellt.

  • Die Verpflichtung zum Vorlegen eines Nachweises über das Nichtvorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzschulbetrieb entfällt. Ab Montag, 9. Mai 2022, werden die bisher zweimal wöchentlich stattfindenden anlasslosen (seriellen) Testungen in Schulen nicht mehr durchgeführt.

  • Die Möglichkeit für Eltern, ihr Kind aufgrund der Testungen vom Präsenzschulbetrieb abzumelden, besteht nicht mehr. Schülerinnen und Schüler, die aufgrund der Testpflicht bisher am Lernen von zuhause teilnehmen, müssen ab 9. Mai 2022 wieder am Präsenzschulbetrieb teilnehmen.

  • Da mit Ablauf des 7. Mai 2022 auch die Saarländische Absonderungsverordnung außer Kraft tritt, werden auch die dort vorgegebenen anlassbezogenen Testungen nach Auftreten eines Infektionsfalles in der Schule ab Montag, 9. Mai 2022, nicht weitergeführt oder neu aufgenommen.

Freiwillige Testungen sind weiterhin möglich.

  • Damit sich alle Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte und das weitere pädagogische und nicht-pädagogische Personal bei Bedarf auch weiterhin testen können, werden diesen Personen auf Wunsch bis zu zwei Nasal-Testkits pro Woche für eigenverantwortlich durchgeführte Selbsttests durch die Schule ausgehändigt. Die Tests sollen in der Regel zu Hause durchgeführt werden.

  • Testzertifikate werden von der Schule grundsätzlich nicht mehr ausgestellt. In begründeten Einzelfällen, insbesondere wenn Testzertifikate für dienstliche Belange der Lehrkräfte oder für schulische Belange der Schülerinnen und Schüler benötigt werden, kann in der Schule ein beobachteter Test durchgeführt und ein Testzertifikat ausgestellt werden.

Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie das weitere pädagogische und nicht-pädagogische Personal einer Schule mit einer SARS-CoV-2-Exposition nehmen am Präsenzschulbetrieb teil.

  • Für nachweislich positiv getestete Personen wird seitens des Gesundheitsamtes bzw. der Ortspolizeibehörde eine Isolation für fünf Tage angeordnet.

  • Für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen besteht keine Verpflichtung zur Absonderung.

  • Für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen von nachweislich positiv getesteten Personen besteht die grundsätzliche Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzschulbetrieb unter den dort vorgegebenen Infektionsschutzbedingungen.

Insbesondere folgende Infektionsschutzmaßnahmen, deren Umsetzung an anderer Stelle bereits ausführlich beschrieben wird, sind weiterhin anzuwenden:

  • Befreiung von als vulnerabel zu betrachtenden Schülerinnen und Schülern sowie von Schülerinnen und Schülern, die mit einer als vulnerabel zu betrachtenden Person im selben Haushalt leben, auf Antrag von der Präsenzpflicht im Unterricht (vgl. Rundschreiben vom 2. Juli 2020 und vom 14. Juli 2021).

  • Umgang mit Erkältungs- oder Krankheitssymptomen

  • Regelmäßiges Lüften

  • Vor allem im Sport- und Musikunterricht bzw. beim Singen und Musizieren von Blasinstrumenten wird empfohlen, die Möglichkeiten zum Unterrichten im Freien, immer wenn das Wetter es zulässt, zu nutzen bzw. in Innenräumen/in der Halle möglichst Abstände einzuhalten.

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