Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) umsetzt. Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Wirtschaftsleben zu verbessern. Das BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und betrifft vor allem Produkte und Dienstleistungen, die im B2C-Bereich (Business-to-Consumer) angeboten werden.
Aus diesem Grund hat der Saarländische Rundfunk im Umfeld unserer Schule recherchiert und eine ehemalige Schülerin, die im Rahmen ihrer Berufsausbildung ein Praktikum an der Louis-Braille-Schule absolviert, interviewt. Von besonderem Interesse war dabei die Handhabung des Online-Banking. Das komplette Interview wird am Freitag, 27.06.2025 im Aktuellen Bericht zu sehen sein. Einen Hörfunkbeitrag gibt es auf SR 3 Saarlandwelle.
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